VON HEUCHELEI, HINTERHÄLTIGKEIT UND NIEDERTRACHT, WIE SIE NICHT IM BUCHE STEHEN. _ Teil III: DIE „NATIONALITÄTENFRAGE“, DIE UKRAINE UND DIE „ELITE“ DES „WESTENS“.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker
ist grundsätzlich keine „Schrulle“.

Ohne Sprache wäre ein Austausch von Kenntnissen nur unzureichend möglich zwischen Menschen. Ohne Menschen verbindende Sprache wäre weder möglich die Entwicklung von Kultur noch der damit einhergehende Wissensaustausch noch einer Wirtschaft noch der damit einhergehende Warenverkehr noch die Entwicklung zu einer Nation.

[__Ankerlegung im Text:

„… historische Landschaft …”__]

Demnach bedarf es einer gemeinsamen Sprache, damit sich eine Nation entfalten kann, aber auch eines möglichst zusammenhängenden Territoriums und einer alle nationalen Elemente verbindenden Organisationsform: den Staat dieser Nation.

Daraus ergibt sich, daß jede Nation das Recht auf eigene Entfaltung und auf Sicherung ihrer Belange in den Grenzen ihres Territoriums ungehindert haben muß.

Das heißt das Selbstbestimmungsrecht der Völker
ist grundsätzlich keine „Schrulle“.

Bei der Lösung der nationalen Frage ist aber entscheidend, wie und auf welcher Grundlage dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist, damit möglich wird eine kulturell fortschrittliche Entwicklung für ein einzelnes Volk und für seine benachbarten Völker.

[…]



 

Dieser Artikel ist komplett überarbeiteter und deutlich erweiterter Teil meines im Juni 2016 in vier Teilbänden als Gesamtausgabe erschienenen Buches. Näheres ersehen Sie auf der Internet-Seite: EndemannVerlag / EndemannPublisher

© Joachim Endemann