Die Bundesanwaltschaft erhebt zum wiederholten Male Anklage gegen Unterstützer einer von der Bundesregierung begünstigten syrischen Miliz. […] Das Stuttgarter Oberlandesgericht, das Anfang Oktober ein erstes Urteil in Sachen Ahrar al Sham gefällt hat, stuft die Miliz sogar als ‚eine besonders schlagkräftige terroristische Vereinigung‘ ein […] Frank-Walter Steinmeier […] hat sich im Januar dafür eingesetzt, die Miliz nicht von den Genfer Syrien-Verhandlungen auszuschließen; Russland hatte gefordert, mit Terroristen — darunter der IS und Al Qaida, aber eben auch Ahrar al Sham – nicht zu verhandeln. Laut Urteil der deutschen Justiz hat sich Steinmeier mit dem Einsatz für die Miliz für eine terroristische Organisation stark gemacht.
Quelle: “Terrorunterstützer” (__14 Tage nach seinem Erscheinen, ist dieser Bericht lediglich noch per Abonnement einsehbar.__)
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