Archiv für den Monat: Februar 2018

Architekt Dietmar K. Teich erbittet von Oberbürgermeister Ulrich Horst Scholten Begehungsunterstützung fürs VHS-Gebäude

Der international renommierte Architekt und diplomierte Ingenieur, Herr Dietmar K. Teich, einst der federführende Architekt bei der Erbauung des, jetzt mit einem Gutachten erster Güte unter Denkmalschutz stehenden VHS-Gebäudes Mülheim an der Ruhr, hat heute (__6. Januar ’18__) bei OB Scholten die Begehungsunterstützung fürs VHS-Gebäude erbeten.

Sinn und Zweck der Begehung des Gebäudes ist es, die mit einem ebenfalls international renommierten Gutachter erfolgen würde, ein von Herrn Teich aus

_eigenen_

Mitteln bezahltes Gutachten von diesem Gutachter erstellen zu lassen.

_Ausschließliches_

Ziel dieser, also nicht mal eben als  „Gegen-Gutachten“ zu verstehenden Begutachtung ist es, den Verantwortlichen der Stadt die tatsächlich zu erwartenden Kosten für eine umfassende Sanierung des Gebäudes aufzustellen, die, das läßt sich jetzt schon sagen, weit diesseits der behaupteten Kosten liegen würden.

Nachtrag vom 8. Februar ’18:

Übrigens war der eigentliche Anlaß für den Wunsch nach Begehung des von Architekt Dietmar K. Teich federführend errichteten VHS-Gebäudes Mülheim an der Ruhr durch ihn selbst und in Begleitung mit einem Gutachter, die von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung Mülheims aufgestellte, aber _nicht_ stichhaltig belegte Behauptung, daß das VHS-Gebäude an der Bergstraße „löcherig wie ein Schweizer Käse“ sei und es sich damals um „Pfusch am Bau“ gehandelt habe. Folglich geht es selbstverständlich auch um die Reputation des Architekten. Also liegt es in seinem Interesse, die Frage klären zu lassen, ob es sich dabei um „üble Nachrede“ gemäß § 186 Strafgesetzbuch handelt. Zur Klärung dieser Frage ist dann die Begehung des VHS-Gebäudes zwingend.

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: 
Joachim Endemann(__EndemannVerlag__)