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Überlegungen zur Überwindung der real existierenden Lobbykratie. _ Teil IV.2: Skizzierung des Sozialen Rechtsstaates. _ 2. Teil

Übrigens ist anzuerkennen,
daß bei jedem Vorhaben eine Kontrolle stattfindet
– da macht das neoliberale Projekt keine Ausnahme.

Deshalb ist es entscheidend,
wer sie wie und zu welchem Zweck ausübt. Überlegungen zur Überwindung der real existierenden Lobbykratie. _ Teil IV.2: Skizzierung des Sozialen Rechtsstaates. _ 2. Teil weiterlesen

Eine Verfassung ist die Grundlage einer entsprechend grundgesetzlich verfassten Gesellschaft.

Der Staat ist hierbei die Organisationsform dieser so verfaßten Gesellschaft. Sinn des Ganzen ist, daß sich der Staat seiner gesetzlichen Grundlage, d.h. der Verfassung, konform zu verhalten hat. Anders ausgedrückt:

Die Grundrechte binden den Staat an Recht und Gesetz! (Foschepoth)

Die Frage ist nun: Hält sich der deutsche Staat an seine verfassungsrechtliche Grundlage?

Eine Verfassung ist die Grundlage einer entsprechend grundgesetzlich verfassten Gesellschaft. weiterlesen