Überlegungen zur Überwindung der real existierenden Lobbykratie. _ Teil IV.2: Skizzierung des Sozialen Rechtsstaates. _ 2. Teil

Übrigens ist anzuerkennen,
daß bei jedem Vorhaben eine Kontrolle stattfindet
– da macht das neoliberale Projekt keine Ausnahme.

Deshalb ist es entscheidend,
wer sie wie und zu welchem Zweck ausübt.

Man muß immer gegenwärtigen, daß ein wesentliches Problem der kapitalistischen Produktionsweise (Kapitalgeber hie, die Produktion ausführende Lohnabhängige da, mit der Zielsetzung der Profitmaximierung) ihre Tendenz zur Konzentration ist. Diese Konzentration geht immer mit Machtkonzentration einher.

Deshalb muß man dieses Produktionsprinzip einbinden, will man es beibehalten, darf es nicht wuchern lassen, wie es geschieht, auch wenn behauptet wird der Markt regle alles selbst.

Und

E i n b i n d u n g

bedeutet immer auch

K o n t r o l l e

über diese

R e g u l i e r u n g

des zu Regulierenden.

Aber man darf ebenso nicht vergessen, daß heutzutage solche Kontrolle und „Begleitung“ längst stattfinden:

Nur eben anders herum, als sie typisch sind für einen Sozialen Rechtsstaat.

Dann nämlich, wenn irgendein Lobbyist als Vertreter irgendeines Verbandes oder konkret irgendeines Unternehmens, direkt oder indirekt Einfluß nimmt auf Gesetze und Verordnungen oder sogar ihre Ausformulierung bestimmt. […]



Dieser Artikel ist redigierter Teil der ersten vier Bände der Edition !_scheuklappenfrei_! 

© Joachim Endemann