Der Staat ist hierbei die Organisationsform dieser so verfaßten Gesellschaft. Sinn des Ganzen ist, daß sich der Staat seiner gesetzlichen Grundlage, d.h. der Verfassung, konform zu verhalten hat. Anders ausgedrückt:
Die Grundrechte binden den Staat an Recht und Gesetz! (Foschepoth)
Die Frage ist nun: Hält sich der deutsche Staat an seine verfassungsrechtliche Grundlage?
Die von staatlicher Seite über die Jahrzehnte vorangetriebene Schaffung von Ausnahmeregelungen, was praktisch einer Abschaffung der Gültigkeit des Grundgesetzes gleichkommt, läßt diese Frage nicht bejahen, insbesondere wenn man sich konfrontiert sieht mit den an den Tag gelegten Verhaltensweisen (Beschwichtigungen, Verharmlosungen, fragwürdigen Aussagen etc.) von politischen Entscheidungsträgern, im Rahmen der durch Edward Snowden bekanntgemachten Bespitzelungsungeheuerlichkeiten, die vorgeschoben gegen „Terroristen“ gerichtet sind, sich tatsächlich aber frontal gegen die eigene Bevölkerung richten – ob nun direkt ermöglicht durch Auswertungstechniken eigener Geheimdienste, oder indirekt, durch Nutzung von Auswertungstechniken „befreundeter“ Geheimdienste.
[…]
Dieser Artikel ist komplett überarbeiteter und deutlich erweiterter Teil der ersten vier Bände der Edition !_scheuklappenfrei_!
© Joachim Endemann