Der Staat ist hierbei die Organisationsform dieser so verfaßten Gesellschaft. Sinn des Ganzen ist, daß sich der Staat seiner gesetzlichen Grundlage, d.h. der Verfassung, konform zu verhalten hat. Anders ausgedrückt:
Die Grundrechte binden den Staat an Recht und Gesetz! (Foschepoth)
Die Frage ist nun: Hält sich der deutsche Staat an seine verfassungsrechtliche Grundlage?