Wie im zweiten Teil dieser Serie schon allgemein erläutert, setzt sich der Soziale Rechtsstaat zum Ziel,
a u s n a h m s l o s
alle Bereiche der Gesellschaft per Reform
k o n s e q u e n t
zu demokratisieren.
[__Ankerlegungen im Text:
„Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neoliberalen Finanzmarkt_d e_regulierung …”
„… Institution […] _C l e a r i n g h o u s e_ …”
„Entscheidend für die Funktionsweise des Sozialen Rechtstaates
ist es …__]
Zu beginnen ist dieser Reformprozeß damit, wirtschaftliche Machtkonzentration zu entflechten und der völligen Kontrolle der Belegschaft sowie wirklicher Interessenvertretung der Bevölkerung immer
d a n n
zu unterwerfen, wenn wirtschaftliche Unternehmen eine Größenordnung erreicht haben, die ihnen die Möglichkeit zu politischer Einflußnahme in ihrem Sinne eröffnete.
(__Man denke in diesem Zusammenhang insbesondere an Finanzmarktakteure wie Banken, aber genauso an Konzerne überhaupt, die zudem meist unter der Kontrolle von Finanzmarktakteuren stehen oder mit ihnen verflochten sind.__)
Dies gelingt dadurch, daß man einerseits alle Abläufe bei diesem Geschehen transparent macht […]
Dieser Artikel ist redigierter Teil der ersten vier Bände der Edition !_scheuklappenfrei_!
© Joachim Endemann