Im 1. Teil wurde auf den Artikel 5 des GG eingegangen, dann ein Statement zum Mißbrauch der Meinungsfreiheit bearbeitet. Dies diente der Verdeutlichung der Schwierigkeit, sich überhaupt eine eigene Meinung bilden zu können, insbesondere in einer Massengesellschaft. Folglich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit lediglich unter der Voraussetzung anwendbar, gilt es in einer Gesellschaft als Selbstverständlichkeit, die Fähigkeit zur eigenen Meinungsbildung in jedem Menschen zu entwickeln.
_W o d u r c h?_
Zum 2. Teil von „Mißbrauch der Meinungsfreiheit“ gibt es ebenfalls zwei Versionen, davon ist das erste Video (__Version 1__) z.Z. nicht aktiviert, so daß Sie lediglich Version 2 zum 2. Teil von_ „Mißbrauch der Meinungsfreiheit“ ansehen können.
Der Grund für diese zwei Versionen, wie schon bei den beiden des 1. Teils von_ „Mißbrauch der Meinungsfreiheit“, liegt in den Stegreif-Elementen, die sehr unterschiedlich, wenn auch selbstverständlich thematisch gebunden sind, auf jeden Fall aber die Aussagen des gleichbleibenden Textes bereichern. Das heißt diese Stegreif-Aussagen sind keine mal eben zu wiederholenden, sondern sie geben jeder Version Authentizität. Abgesehen davon, decken sie noch weitere Aspekte auf, die mit dem Problem der Meinungsfreiheit in einer Massengesellschaft verbunden sind.
(_Stegreif-Elemente bedingen, daß sich grammatische
Ungenauigkeiten einschleichen, die zu entschuldigen sind._)
Video-Version 2 von: „Mißbrauch der Meinungsfreiheit“ _ Teil 2
(_In dieser Version 2 ist der passende Einstieg in die Thematik:
Das _gesellschaftliche Symptom_ „Kölner Sylvesternacht“ ab der Minute 33:56._)
[_Der Text dieses Videos wurde komplett überarbeitet und findet sich jetzt, zusammen mit dem 1. Teil von „Mißbrauch der Meinungsfreiheit„, in Band 6 der Edition !_scheuklappenfrei_!_]
© Joachim Endemann