Mißbrauch der Meinungsfreiheit _ Teil 1

Kleiner Auszug aus dem Mitte Dezember ’16 erschienenen fünften Band der Edition !_scheuklappenfrei_!, jenes betreffend, welches zu suggestiven und propagandistischen Zwecken mißbraucht wird: die Freiheit der Meinung.

[…] es ist viel von Freiheit der Meinung die Rede, zumindest reden schreibende Mitarbeiter der Medien_Konzerne wie Politiker _reflexhaft_ von diesem in der Tat kostbaren Gut. Nur, wie gerechtfertigt kann eine Meinungsfreiheit noch sein, die auf _den_ „Bösen“ _dort_ weist und sich damit das „Gutsein“ selbst per se zuspricht,

_o b w o h l_

die Faktenlage eine ganz andere Sprache spricht? Nun, wie sollte es dann noch eine Frage der Freiheit der Meinung sein, handelt es sich dabei tatsächlich um Suggestion und Propaganda — zur _Verhinderung_ der Bildung einer _eigenen_ Meinung?

ZITAT:

Gerade wegen der für die Intelligenz wesentlichen Freiheit, ist der Schutz vor Suggestion und Propaganda und gegen die Beeinflussung über Wahnvorstellungen eine Bedingung dafür, daß sich eine eigene Meinung überhaupt erst in einem Individuum ausbilden kann. Konsequenterweise und lediglich beispielsweise sind einem Medium oder einer Partei die Möglichkeiten zur weiteren publikumswirksamen Äußerung

_dann_

zu nehmen, bedienen sich ihre Vertreter dieser Mittel, da dann nicht nur die Grenze „freier Meinungsäußerung“ überschritten ist, sondern die Meinungsfreiheit der Mitglieder einer Gesellschaft verletzt wird — also die Freiheit, sich eine

_eigene_

Meinung bilden zu können.

ZITATENDE

(_Fußnote 118: Vgl. Simone Weil, EnracinementPrélude à une déclaration des devoirs envers l’être humain, Librairie Gallimard, Paris, 1949, Seiten 29 f. [__eigene freie Übersetzung; in der revidierten Auflage findet sich diese Quellenangabe in der Fußnote 138; Anm je.__]_)

So wie „Entmenschlichung noch keine Vergeistigung“ (Walter Serner, 1889-1942), ist dieser Gebrauch der Meinungsfreiheit das genaue Gegenteil dieser Freiheit, und zwar ist das vereinbar mit einer Lobbykratie, aber nicht mit einer Demokratie. […]

(_Siehe a.a.O., die Seiten 163 f. der 1. Auflage,
Dez. ’16 und die Seiten 219 f. der zweiten,
revidierten Auflage, April 2018._)

[_Dies ist ein Auszug aus einem Text, der komplett überarbeitet und erweitert worden ist und sich jetzt im Band II der Tri_logischen Sezierung des lobbykratischen Zeitalters, also weiterhin im fünften Band der Edition !_scheuklappenfrei_! findet. Dieser Band II ist im April 2018 erschienen. Dieser komplett überarbeitete Text bildet in diesem Band den Zwischenruf 16: “Die Bedeutung der Null für das politische Tun und für das gesellschaftliche Leben”. Die oben zitierte Stelle findet sich dort auf den Seiten 219 f._]


Es gibt zwei Video-Versionen zum 1. Teil von_ „Mißbrauch der Meinungsfreiheit“, davon ist das erste Video (_Version 1_) z.Z. nicht aktiviert, so daß Sie lediglich Version 2 ansehen können.

Der Unterschied dieser beiden Versionen liegt in den Stegreif-Elementen, die sehr unterschiedlich, wenn auch selbstverständlich thematisch gebunden sind, auf jeden Fall aber die Aussagen des gleichbleibenden Textes bereichern. Das heißt diese Aussagen sind keine mal eben zu wiederholenden, sondern sie geben jeder Version Authentizität. Außerdem zeigen sie andere Aspekte auf, die mit dem Problem der Meinungsfreiheit in einer Massengesellschaft zu tun haben.

(_Stegreif-Elemente bedingen, daß sich grammatische
Ungenauigkeiten einschleichen, die zu entschuldigen sind
._)

… der zweite Teil findet sich hier.
© Joachim Endemann