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VHS-Bremen: Erstmalig Honorar-Vereinbarung unterschrieben …

[…] Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil freiberufliche Lehrkräfte im Vergleich zu Arbeitnehmern von ihrem Honorar teilweise nur rund ein Drittel übrigbehalten. Sie erhalten kein festes Gehalt, keine Honorarzahlung bei Krankheit, Urlaub, VHS-Ferien, Feiertagen oder Kursausfall (entspricht mindestens 20 Prozent), müssen aber im Vergleich zu Arbeitnehmern mindestens die doppelten Beiträge zu ihren Sozialversicherungen bezahlen (rund 40 Prozent).

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