[…] Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil freiberufliche Lehrkräfte im Vergleich zu Arbeitnehmern von ihrem Honorar teilweise nur rund ein Drittel übrigbehalten. Sie erhalten kein festes Gehalt, keine Honorarzahlung bei Krankheit, Urlaub, VHS-Ferien, Feiertagen oder Kursausfall (entspricht mindestens 20 Prozent), müssen aber im Vergleich zu Arbeitnehmern mindestens die doppelten Beiträge zu ihren Sozialversicherungen bezahlen (rund 40 Prozent).
Und das sind die wesentlichen Ergebnisse für die Bremer VHS-Lehrkräfte: Für alle annähernd 1000 VHS-Lehrkräfte gilt ab 1.1.2019 ein Mindesthonorar von 23 Euro pro Unterrichtsstunde. Spätestens ab dem 1.1.2020 wird es auf 25 Euro, bis 2023 auf 31 Euro erhöht. Die regelmäßigen jährlichen Steigerungen ab 2020 sollen mindestens in Höhe der TVÖD-Erhöhungen erfolgen. Das entspricht Mindesthonorarsteigerungen von rund 35 Prozent bis 2023. Diese Steigerung war unter anderem deshalb erforderlich geworden, weil das Standardhonorar bis Herbst 2016 rund 10 Jahre lang nicht erhöht worden war.
Für die sogenannten „arbeitnehmerähnlich beschäftigten“ VHS-Lehrkräfte gibt es zusätzlich ab 2020 Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung in Höhe der Arbeitgeberanteile bei Arbeitnehmern sowie ein Urlaubsentgelt für 4 Wochen/Jahr. Gegebenenfalls erhalten sie auch eine Honorarfortzahlung bei der Teilnahme an Bildungszeiten (Bildungsurlaub) entsprechend der Regelung für Arbeitnehmer. Dies entspricht zusätzlichen Zuschüssen von mindestens 24 Prozent. Dadurch erhalten sie wenigstens teilweise die für Arbeitnehmer/-innen üblichen Leistungen. „Arbeitnehmerähnlich“ beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner/ihrer Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte seiner/ihrer Erwerbseinkünfte bei der Bremer VHS erwirtschaftet. Dies betrifft voraussichtlich mindestens 10 Prozent der VHS-Lehrkräfte.
Darüber hinaus sind Verhandlungen über weitere Verbesserungen verabredet: ab Anfang 2019 über die Honorarfortzahlung im Krankheitsfall orientiert am Berliner Modell, ab 2020 unter anderem über weitere Sozialversicherungszuschüsse.
[…]
Hajo Kuckero, der Sprecher des Kursleiterrates der Bremer Volkshochschule wertet die auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes abgeschlossene Rahmenvereinbarung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu fairen Beschäftigungsbedingungen und angemessener Bezahlung für die Bremer VHS-Lehrkräfte – und nicht nur für sie.
(__Quelle__)
Es wäre auch zu sehen, wie sehr das Niveau im Armenhaus der EU in den 2000er Jahren herabgesetzt wurde, um nun bei Lohnzahlungen (__Honorarzahlungen__) und notwendigen Sozialleistungen zu beeindrucken. Bremen muß dort dann als herausragend gelten. Hingegen, aus einleuchtend erscheinenden, unauflösliche geistige Fesselung bewirkenden real-satirischen Gründen, können, bspw. die Verantwortlichen der Stadt Mülheim an der Ruhr dem nicht folgen, sondern müssen es bei dem belassen, was im Armenhaus selbstverständlich verbreitet ist, nämlich, daß die freiberuflichen VHS-Lehrkräfte von ihrem Honorar mitunter rund ein Drittel übrigbehalten, kein festes Gehalt, keine Honorarzahlung bei Krankheit, Urlaub, VHS-Ferien, Feiertagen oder Kursausfall bekommen, dafür aber deutlich höhere Beiträge zu ihren Sozialversicherungen bezahlen müssen.
… Wieso fällt mir dazu ein,
daß die Begründerin des Merkelesken,
anläßlich des Bundestagswahlkrampfs 2017,
einer Person,
die ihr in diesem Krampf dummerweise
von den nachwirkenden Folgen vergleichbarer
Situation erzählte, regungslos bleibend antwortete:
„Ja, haben Sie nicht in die dritte Säule eingezahlt?“.?
Darauf hatte diese Person dann nicht mehr geantwortet,
sondern verließ stumm den vollgekarrten Wahlkrampfsaal. (__*__)
daß die Begründerin des Merkelesken,
anläßlich des Bundestagswahlkrampfs 2017,
einer Person,
die ihr in diesem Krampf dummerweise
von den nachwirkenden Folgen vergleichbarer
Situation erzählte, regungslos bleibend antwortete:
„Ja, haben Sie nicht in die dritte Säule eingezahlt?“.?
Darauf hatte diese Person dann nicht mehr geantwortet,
sondern verließ stumm den vollgekarrten Wahlkrampfsaal. (__*__)
© Joachim Endemann (__EndemannVerlag__)
* _ Zum „Merkelesken“ siehe in: Die tri_logische Sezierung des lobbykratischen Zeitalters, Band III: „Ich stimme nicht zu!“ Gesellschaftspolitische Lesungen über den Neowilhelmoliberalismus und seine Konsequenzen, insbesondere Teilband 2, dort die Seiten 791-800, beginnend mit: „Das Merkeleske am Merkelesken ist stets“.