Statement zur Stellungnahme der CDU-Fraktion Mülheim vom 15. Mai 2018, das Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ betreffend.

Auf die Stellungnahme der CDU-Fraktion Mülheim vom 15. Mai 2018, die mit: „VHS-Bürgerbegehren: Irreführung der Öffentlichkeit beenden!“ betitelt ist, habe ich wie folgt geantwortet:

ZITAT […] Versuche zur Irreführung der Öffentlichkeit […] falsche […] Dialektik zur Begründung eines Bürgerbegehrens […] Bürger zur Unterschriftenleistung verführt […] falsch und unverantwortlich, wider besseren Wissens ein „Schreckensszenario“ für die Zukunft der VHS zu zeichnen […] ZITATENDE

Ist das die Basis für jenes, das Sie als „ergebnisoffenes Mitwirken“ an einer attraktiven Weiterbildung im Rahmen des entsprechenden Gesetzes bezeichnen?

„Ergebnisoffen“ ist übrigens relativ, besitzt man bereits einen Standort, der a) über alles verfügt, das zur Durchführung einer gestellten Aufgabe notwendig ist, ja, der ausschließlich dafür konzipiert worden ist, und der b) unter Denkmalschutz steht. Denn in diesem Fall hat die _erste_ Aufgabe zu sein, eine Antwort bezogen auf das Gegebene zu suchen, in diesem Fall die Heinrich-Thöne-Volkshochschule an der Bergstraße, und das weder mit Zahlen-Jongliererei noch mit sogenannten Interims-Gebäuden zu tun, die schon jetzt nicht den Standards genügen. Beispielsweise möchte ich nicht in dem Gebäude an der Aktienstraße in der zweiten Etage an einem Kurs teilnehmen, kommt es dort zu einem Brand, ganz im Gegensatz zum VHS-Gebäude an der Bergstraße, dort gelangt man nämlich auf allen Ebenen problemlos ins Freie.

Das heißt erst wenn sich objektiv zeigte, daß die auf bloßen Behauptungen beruhenden Mängel und das ebenso lediglich behauptete Marode des VHS-Gebäudes tatsächlich zuträfen, wäre jenes zu tun, von dem Sie reden: „ergebnisoffen“ nach Alternativen für den Standort an der Bergstraße zu suchen.

Da Sie das aber alles nicht tun, darf nicht über die Gründe für das seit den 2010er Jahren _wiederholte_ Versuchen spekuliert werden, die Heinrich-Thöne-Volkshochschule von ihrem angestammten Platz wegzubekommen? In der Tat, darüber darf nicht spekuliert werden, sonder darüber _muß_ spekuliert werden! Und genauso darf darüber die Öffentlichkeit nicht informiert werden, sondern sie _muß_ darüber informiert werden! Was übrigens Aufgabe der Medien ist, denn als normaler Bürger kann man nicht überall zugleich sein und recherchieren. Tatsächlich aber ist festzustellen, daß dies die Aufgabe der Medien _wäre_, kommen diese dieser Aufgabe doch längst nicht mehr nach, wie ebenso exemplarisch am Fall des VHS-Gebäudes an der Bergstraße deutlich wird.

Also sind zuerst folgende Fragen zu klären:
  1. Wie ist die Behauptung, die VHS benötige keine 6000 qm mehr, mit der Tatsache zu vereinbaren, daß bis zur Schließung des VHS-Gebäudes im September 2017 Kurse abgesagt werden mußten, da nicht genügend Räume zur Verfügung standen und daß die vorhandenen Räume ständig ausgebucht waren?

  2. Wie ist es möglich, daß der Brandschutz für das VHS-Gebäude an der Bergstraße nicht regelmäßig an die im Laufe der Zeit sich verändert habenden Brandschutzvorschriften angepaßt wurde, zumal die dazu notwendigen Maßnahmen mindestens seit 2012 dokumentiert sind?

  3. Wo sind die 2 Millionen Euro geblieben, die seit 2008 jedes Jahr zur Instandhaltung des VHS-Gebäudes an der Bergstraße bereitstanden, aber nicht abgerufen wurden?

  4. Wieso wurden diese Gelder zur Instandhaltung dieses Gebäudes nicht abgerufen?

  5. Wieso wurde der renommierte und international anerkannte, einst federführende Architekt des 1979 fertiggestellten Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Herr Dipl.-Ing. Dietmar Teich, nicht mit dem gebührenden Respekt behandelt, als er extra aus dem Ausland anreiste um der Stadt Mülheim mit Rat und Tat zur Seite zu stehen?

  6. Wieso lehnen die Verantwortlichen es ab, also auch Sie, von dem so unabhängigen wie renommierten Ingenieurbüro von Professor Pfeifer in Darmstadt ein qualifiziertes Gutachten über den Brandschutz- und Sanierungsbedarf des VHS-Gebäudes erstellen zu lassen, dessen Kosten von Herrn Teich übernommen würden — insbesondere angesichts der desolaten finanziellen Lage der Stadt Mülheim?

  7. Wie kann es sein, daß die Stadt Mülheim in den nächsten 5 Jahren 5,5 Millionen Euro _allein_ an Miete für das Ausweichgebäude an der Aktienstraße ausgeben wird, zugleich aber behauptet wird, kein Geld für eine mögliche Sanierung des VHS-Gebäudes bei laufendem Betrieb zu haben — zumal das unter Punkt sechs genannte Ingenieurbüro über die dazu notwendigen Erfahrungen verfügt?

  8. Wieso bemühte und bemüht man sich von seiten der Stadtverantwortlichen nicht um Fördergelder, die Kosten zur Sanierung des preisgekrönten, denkmalgeschützten Gebäudes für die Stadt Mülheim an der Ruhr so gering wie möglich zu halten?

  9. Ist Ihnen bewußt, daß die 16 Millionen Euro, mit denen einmal so und einmal anderes jongliert wird, geht es um die Schrecken erzeugen sollende Behauptung, diese seien für die Sanierung des VHS-Gebäudes an der Bergstraße notwendig, vom Architekturbüro Hütténes in einem anderen Zusammenhang genannt wurden, nämlich im Rahmen der für den Komplettumbau der VHS in eine Sparkassenakademie entstehenden Kosten, so daß zur Beurteilung der Frage nach den Kosten für eine _ausschließliche_ Sanierung des VHS-Gebäudes dieser Betrag von 16 Millionen irrelevant ist?

Mit freundlichen, wenn auch distanzierten Grüßen, Joachim Endemann

Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Joachim Endemann