Die interfraktionelle Mehrheit im Rat der Stadt Mülheim behauptet, sie habe am 5. Dezember 2019 aus „Respekt“ vor dem Bürgerentscheid vom 6. Oktober Stimmenthaltung geübt

Am 5. Dezember 2019 stand im Rat der Stadt Mülheim eine Abstimmung zum „Planungsbeschluß“ der Verantwortlichen der Mülheimer Stadtverwaltung an. Dieser Beschluß basiert auf einem Gutachten, das in der ersten Hälfte 2019 „in enger Abstimmung“ mit den Stadtverantwortlichen erstellt worden ist, wie es in diesem Gutachten selbst heißt. Die Baukosten sollen 22,5 Mio Euro betragen, wozu auch 3,9 Mio Euro Kosten für die Planung gehören. Die Fertigstellung soll nicht vor 2025 erfolgen. Dieses „Konzept“ der verwaltungstechnisch Verantwortlichen der Stadt Mülheim würde wegen der leider weit verbreiteten scheuklappenbehafteten „Sicht“ bedeuten, daß andere Sanierungsmaßnahmen für allgemeinbildende Schulen zurückgestellt werden müßten, die aber schon vor langer Zeit hätten in Angriff genommen werden müssen. Sowohl was die Höhe der Kosten als auch was den Zeitraum anbelangt, ist an diesem Planungsbeschluß nichts nachvollziehbar. Es drängt sich somit der Verdacht auf, daß auf dem Rücken sowohl der jungen Leute als auch der Erwachsenen politisch etwas (__weiterhin__) durchgedrückt werden soll, das der Bedienung von Partikularinteressen, nicht aber den Interessen des Gemeinwesens Stadt als Ganzes dienlich ist.

Im Gegensatz zu diesem Planungsbeschluß sieht der Beschlußvorschlag der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ folgendermaßen aus, ich zitiere:

Der Planungsbeschluß zur Umsetzung des Bürgerentscheids vom 6.10.19 wird zurückgestellt, da er auf der Grundlage des PSPC-Assmann-Gutachtens und auf einer allumfassenden Sanierung und Renovierung beruht. Anstelle dessen beauftragt der Rat die Verwaltung, umgehend dem Architekten des Gebäudes, Herrn Teich, den Zugang zum Gebäude zusammen mit dem von ihm angebotenen renommierten Sachverständigen, Herrn Prof. Pfeiffer, zu ermöglichen, damit ein kostengünstiges, […] fach- und sachgerechtes Konzept zur Umsetzung des Bürgerentscheids wie versprochen auf Kosten von Herrn Teich erstellt werden kann.

Begründung

In Abschnitt b) der Beschlußvorlage V 19/0932-01 soll einzig gemäß der Ausführungen des PSPC-Assmann-Gutachtens zum VHS-Standort Bergstraße weiter verfahren werden, ungeachtet des deutlichen Ergebnisses des Bürgerentscheids für die Wiedernutzung des Gebäudes als VHS. Im vorliegenden Beschlußvorschlag sind Kosten von nunmehr sogar 22,5 Mio. EUR inkl. alleine 3,9 Mio. EUR Planungskosten sowie eine europaweite Ausschreibung angegeben, so daß die Wiedernutzung der VHS erst 2025 möglich würde und zudem diverse andere Maßnahmen des Immoservices dafür zurückgestellt werden müßten [__dies würde u.a. mehrere allgemeinbildende Schulen betreffen, die alle dringend saniert werden müssen, da das beizeiten versäumt worden ist__].

Das alles ist überflüssig, zu teuer, zu langwierig und entspricht nicht der Intention des Bürgerentscheids. Im Gegenteil: Damit wird das Bürgervotum konterkariert und sabotiert.

Quelle

Diese Beschlußvorlage der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ wurde im Rat abgelehnt. Bei dem zur Abstimmung  gestellten Planungsbeschluß der Verantwortlichen der Verwaltung der Stadt Mülheim enthielt sich dann eine interfraktionelle Mehrheit, die in ihrer Unisono-Enthaltung dadaistisch-surreal anmutenden Charakter hatte. Behauptet wurde von den Sprechern dieser Mehrheit, man habe sich aus „Respekt vor dem Bürgerentscheid“ vom 6. Oktober 2019 der Stimme enthalten.

Es wird im folgenden deutlich werden,
daß das gewiß nicht der Grund für diese Enthaltung ist.

Im übrigen ist es als ein überzeugend gelebtes Beispiel für den alltäglichen Dada-Surrealismus der politischen Vertreter des lobbykratischen Systems zu werten, wenn jemand aus dem Rat einer Stadt sagt, er habe sich aus „Respekt“ vor einem Bürgerentscheid seiner Stimme enthalten, ist ein Bürgerentscheid doch einem Ratsbeschluß gleichgestellt. Das heißt dieser ist dann unverzüglich umzusetzen und nicht der Versuch zu unternehmen, diesen Entscheid zu konterkarieren, und damit den Rechtsstaat beugen zu wollen, von dem alle behaupten zu wissen, daß der Garant für das sei, was wir haben sollen, nämlich Demokratie, und dann noch die Unverschämtheit zu besitzen, diejenigen zu bezichtigen, die die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ im Rat der Stadt Mülheim politisch vertreten, wenn diese als einzige gegen diesen Planungsbeschluß gestimmt hatten, da dieser Beschluß in keiner Weise nachvollziehbar ist und etwas verhindern würde, was die BI auf keinen Fall will: daß seit Jahrzehnten ausstehende Sanierungsmaßnahmen für allgemeinbildende Schulen weiterhin nicht in Angriff genommen werden könnten, wie behauptet wird!

Das heißt der Bürgerentscheid vom 6. Oktober 2019 ist Ausdruck dafür, daß verantwortungsvolle Bürger die Notbremse gezogen haben, da ein jahrzehntelanges politisches wie offenbar auch verwaltungstechnisches Versagen zu Entwicklungen geführt hat, daß es an allen Ecken und Enden wirk_lich brennt!



Übrigens, daß quasi auf allen politischen Seiten nicht verstanden wird,
daß sowohl die Sanierung der allgemeinbildenden Schulen als
auch die Sanierung der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (__HTV__)

nach Vorstellung der BI

ohne weiteres zugleich durchgeführt werden könnten
(__soweit genügend Baufirmen zugleich beauftragt werden könnten:
hier liegt nämlich ein gewisses Problem
__),

so man das nur
politisch wollte,

ist mit ein Grund für die weit
über Mülheim hinaus reichende Misere.

(__Siehe dazu ein paar Anmerkungen, ca. beginnend mit:
Aber die tolle Drehung des Argumentationskarussells geht weiter!“__)



Nun, was besagt das Landesrecht NRW bezüglich des direkt-demokratischen Entscheidungsmittels „Bürgerentscheid“? In der Gemeindeordnung NRW läßt sich dazu unter § 26 Absatz 8 folgendes lesen:

Der Bürgerentscheid hat die
Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Folglich bedeutet ein Bürgerentscheid, daß die Bürger eine Entscheidung

a) direkt getroffen haben,

b) daß diese Entscheidung der Entscheidung eines
Stadtrates (__also eines Ratsbeschlusses__) gleichgestellt ist und

c), daß dieser Entscheid von seiten der Verwaltung auf eine Weise umzusetzen ist, daß das Umsetzungsergebnis dem entspricht, was inhaltliche Forderung des entsprechenden Bürgerentscheides ist.

Im übrigen kann vor dem Hintergrund der Verschuldungssituation der Stadt Mülheim nicht mit dem Argument gekommen werden, daß diesem Bürgerentscheid vom 6. Oktober 2019 ausschließlich dann nachzukommen sei, wenn dies auch „wirtschaftlich“ zu „verantworten“ wäre, wie gebetsmühlenartig behauptet wird, und was dann jeder sofort versteht, der nicht weiter nachdenkt. Denn von in der Vergangenheit getätigten politischen Entscheidungen, die wirtschaftlich gewesen wären, kann ja nicht die Rede sein, da sich andernfalls das Ausmaß der existierenden Verschuldungssituation erst gar nicht ergeben hätte.

Aus diesem Fakt ergibt sich aber, daß diese existierende Verschuldungssituation durch _keine_ noch so wirtschaftlich erscheinenden Entscheidungen (__Maßnahmen__) wieder zurückgeführt werden könnte, ja, es ist sogar so, daß durch absurde Spar_Absichten jedes humane Gemeinwesen zerstört wird.

(__Mehr als Absichten sind solche von
ideologischem Meinen durchtränkten
Bemühungen nämlich nicht,
d.h. sie sind nicht von Erfolg gekrönt.
__)

Aber nicht nur das. Es gibt nun einmal gesellschaftliche Bereiche, die nicht nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien zu beurteilen sind, sondern allein danach, welche Aufgabe sie für eine Gesellschaft (__bspw. ein Gemeinwesen wie eine Stadt__) haben. Zu diesen Bereichen gehört Kultur, wovon allgemeinschulische und Erwachsenenbildung ein Bereich ist (__auch wenn es dafür verschiedene Fördertöpfe gibt__), und wozu die entsprechenden (__intakten!__) Bildungseinrichtungen gehören.

Denn es ist die Qualität der Kultur einer Gesellschaft, und hier insbesondere die Bildung, die Bedingung dafür ist, daß sich eine Gesellschaft stetig prosperierend entwickelt.

Ist ein Bürgerentscheid erfolgreich, gilt in NRW eine Sperrfrist von zwei Jahren. „Sperrfrist“ heißt in diesem Zusammenhang, daß für diesen Zeitraum Rat und Verwaltung einer Stadt in NRW an einen Bürgerentscheid gebunden sind. Die einzige Möglichkeit, diesen Entscheid vor Ablauf dieser Sperrfrist wieder aufzuheben, wird im folgenden Satz des § 26 Absatz 8 der GO NRW ausgedrückt:

Vor Ablauf von zwei Jahren kann [__der Bürgerentscheid__] nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.



Nun, bezogen auf den erfolgreichen Bürgerentscheid der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ vom 6. Oktober 2019 hat der Rat der Stadt Mülheim in seiner Sitzung vom 5. Dezember tatsächlich den Versuch unternommen, den Rechtsstaat zu beugen. Wieso? Die Mehrheit des Rates der Stadt Mülheim hat sich beim von der Verwaltung vorgelegten Sanierungsplan der Stimme enthalten. Das erscheint doch völlig in Ordnung, oder? Vor allem, wenn man die dem staunenden Publikum präsentierte und von den Medien un_hinterfragte Begründung dafür hört: Die Vertreter dieser Mehrheit behaupten, sie hätten das „aus Respekt vor dem Bürgerentscheid“ getan. Nur, das kann nicht der eigentliche Grund für ihre Enthaltung gewesen sein. Wieso?

Deshalb, da ein Teil dieser Mehrheit, in Gestalt der Grünen-Fraktion, in derselben Sitzung den Antrag eingebracht hatte, die Verwaltung aufzufordern, ein Nach_Nutzungskonzept für das VHS-Gebäude zu erstellen, das zwar öffentliche Nutzungen berücksichtigen soll, aber keine VHS-Nutzung mehr, denn andernfalls hieße es ja nicht: „Nach_Nutzungskonzept für das VHS-Gebäude“. Diesem im Rat der Stadt Mülheim von einem Teil dieser interfraktionellen Mehrheit eingebrachten Antrag stimmte diese Mehrheit dann zu.

Dieses Nachnutzungskonzept widerspricht inhaltlich also dem Bürgerentscheid. Folglich diente die Stimmenthaltung dazu, Demokratie-Kosmetik zu betreiben.

Das hätte die entsprechende Redakteurin der WAZ durchschauen müssen, denn diese hat am 6. Dezember im Mülheimer Lokalteil selbst davon geschrieben, daß diese Stimmenthaltung wegen des „Respekts“ vor dem Bürgerentscheid erfolgt sei, und in einer kleinen Nebenbemerkung schreibt sie davon, daß der Antrag zur Erstellung eines Nach_Nutzungskonzeptes des HTV-Gebäudes von der Grünen-Fraktion eingebracht wurde. Sie hat es nicht durchschaut. Oder nicht durchschauen wollen? Oder anders gefragt: Welche Funktion hat sie, wenn sie den staunenden Lesern ihres Blattes sinngemäß davon erzählt, daß jetzt dieser Bürgerentscheid _eigentlich_ vom Tisch sei und die BI _eigentlich_ dafür selbst antwortlich sei?



(__Wie oben schon gesagt, ist es Ausdruck des überzeugend praktizierten Dada-Surrealismus der politisch Verantwortlichen des lobbykratischen Systems, wenn jemand als Vertreter der interfraktionellen Mehrheit im Rat einer Stadt sagt, er habe sich aus „Respekt“ vor einem Bürgerentscheid seiner Stimme enthalten, immerhin ist ein Bürgerentscheid einem Ratsbeschluß gleichgestellt, folglich hat es für ein Ratsmitglied selbstverständlich zu sein, einen Bürgerentscheid zu respektieren _und_ zu akzeptieren, daß dieses Mitglied alles zu tun hat, daß dieser umgesetzt wird, da ein Bürgerentscheid ja einem Ratsbeschluß gleichkommt, nicht aber sich zum Teil eines monolithischen Gebildes zu machen, das „respekt_los“ abstimmt! — Die Aussage mit dem „Respekt vor“ usw. ist folglich als Verschleierung der eigentlichen Absicht zu werten, eine Entscheidung zu konterkarieren, die von den Bürgern _direkt_ bestimmt wurde! Alles andere ist Gesäusel!__)



Daran wird u.a. deutlich, daß es — wie jene der Verantwortlichen in der Verwaltung — die Absicht auch der Mehrheit im Rat der Stadt Mülheim ist, sich über diesen Bürgerentscheid hinwegzusetzen, d.h. konkret: eine demokratisch getroffene Entscheidung zu ignorieren, die den Stellenwert eines Ratsbeschlusses hat. — Damit nehmen sich die Mitglieder die interfraktionellen Mehrheit selbst nicht mehr ernst.

Was für eine Mehrheit ist das eigentlich?

Nun, der Einfachheit halber seien jetzt bloß zwei der politischen Elemente dieser Mehrheit erwähnt, die sich insgesamt aus SPD-CDU-Grünen-FDP-BAMH zusammensetzt: Im Jahre 2015 stimmten etwas über 20.000 Bürger für die SPD, knapp 19.000 für die CDU.

Ist das viel, wenn man bedenkt,
daß die,
neben den anderen politischen Elementen dieser Mehrheit,
den freien Blick der Bürger mit ihren
tamtamistischen Wahlplakaten über
Wochen verstellen konnten?

Eigentlich nicht, oder?

Hingegen stimmten beim besagten
Bürgerentscheid etwas über 18.000
Bürger im Sinne der damit verbundenen Frage ab,

und das trotz
schlechtester Bedingungen.

Nun, wer behauptet, er habe sich bezüglich des der Situation nicht angemessenen Sanierungskonzeptes der Verwaltung aus Respekt vor dem Entscheid der Bürger Mülheims, das VHS-Gebäude _als_ VHS wieder nutzen zu können, enthalten, dann aber für ein Nachnutzungskonzept stimmt, das der Begründung dieses Entscheids völlig widerspricht, d.h. sich damit faktisch über diesen Bürgerentscheid, der, es sei wiederholt, einem Ratsbeschluß gleichgestellt ist, kann sich aussuchen, als was er bezeichnet werden will!

Vorausgesetzt,

daß sich die Mülheimer Bürger selbst noch ernst nehmen wollen, ergibt sich aus diesem am 5. Dezember 2019 im Rat der Stadt Mülheim aufgeführten Schmierentheaterstück, daß die Mehrheit im Rat der Stadt Mülheim nicht mehr das Vertrauen der Masse der Mülheimer Bürger haben kann. Damit wäre eigentlich die Begründung für ein nächstes Bürgerbegehren geben, nämlich dem Rat der Stadt Mülheim unverzüglich das Vertrauen zu entziehen. Da wir aber im nächsten Jahr sowieso Kommunalwahlen haben werden, müssen die Bürger — so sie sich selbst noch ernst nehmen wollen — diese Gelegenheit zur Abstrafung eines solchen Stücks aus dem Tollhaus nutzen, zumal es nicht das erste und einzige Stück dieser Art ist! — Man denke, um im Rahmen zu bleiben, bloß an die völlig überteuerte PPP-Projekt-Murks-Sanierung dreier Schulen Mülheims! Wodurch allein belegt ist, daß, im Gegensatz zu einer der Behauptungen der Mülheimer Gesundbeter, die meisten Schulen noch längst nicht so saniert wären, daß sie objektiv als saniert gelten könnten, geschweige, daß es auf wirtschaftliche Weise erfolgt sei!

Das heißt aus gemeinwohlorientierter Verantwortung heraus können die Mitglieder dieser Mehrheit nicht im Rat der Stadt Mülheim sitzen, deshalb sollte nach anderen Beweggründen dafür gefahndet werden.

(__Wäre gewiß eine interessante Rechercheaufgabe
für jemanden, der die Berufsbezeichnung
„Journalist“
zu recht trägt. — Zugegeben, es wäre keine sich für eine
solche Person lohnende, da Karriereknick verursachende.
__)

Schaut man sich ein solches Verhalten ohne Scheuklappen an, ist es zu schlußfolgern berechtigt, daß da Leute sitzen, die offenbar ein unzureichendes Verständnis sowohl von Politik als auch von Demokratie haben, und vom Rechtsstaat, der ja behaupteterweise als Garant für die hier etablierte Demokratie gilt: oder was verstehen diese unter einem Rechtsstaat? Muß man nicht den Eindruck gewinnen, also ohne Scheuklappen betrachtet, daß dieses Abstimmungsverhalten dem Versuch diente, sich am rechtlich bindenden Bürgerentscheid vorbeizutricksen?

Und Herr Bösken?

Nun, ich weiß nicht, wie lange Herr Bösken die Rolle des Elternschulpflegschaftsvorsitzenden der Gesamtschule Saarn spielt. Ich weiß nur eins: die Situation ist dort seit Jahrzehnten so bekannt wie desolat! Wäre ich, bspw. vor zwanzig Jahren ein solcher Vorsitzender geworden, hätte ich mich umfassend informiert: baulicher Zustand, technisches Equipment usw.; hätte mich dann in anderen Schulen umgesehen, wie dort die Situation ist, und hätte dann feststellen müssen, daß es dort ähnlich ist! Daraufhin hätte ich alle Elternschulpflegschaftsvorsitzenden, Schuldirektoren und Lehrer zu einer Versammlung eingeladen. Mit gemeinsamem Beschluß wären

_wir_

dann zum Oberbürgermeister gegangen und

_wir_

hätten ihm die Situation geschildert und auf unverzügliche Behebung der Mängeln in

_allen_

Schulen gepocht! Wäre daraufhin in absehbarer Zeit keine entsprechende Reaktion erfolgt, wäre jedenfalls weit mehr geschehen als anläßlich dieser Ratssitzung geschehen ist: denn es wären dann nicht nur Schüler von der Gesamtschule Saarn dort gewesen, sondern von

_allen_

Schulen: einschließlich jener, die über PPP-Projekte murks-saniert wurden! — Hinzu jene, die jetzt im Bürgerentscheid erfolgreich für das einzig sinnige VHS-Gebäude an der Bergstraße gestimmt hatten! — Hinzu jene, die mit einem absurd ausgedünnten ÖPNV konfrontiert sind! — Hinzu jene, die Grundsteuererhöhung und andere Abgabenerhöhungen bezahlen sollen! Alle zusammen wären

_wir_

dann zum Rathaus gezogen und hätten freundlich aber bestimmt, auf eine verbindliche Erklärung gepocht, daß im kommenden Haushalt mit

_allen_

notwendigen Investitionen zu beginnen _und_ diese dann durchzuziehen wären!

Wie gesagt, daß wäre vor
zwanzig Jahren der Fall gewesen!



Das Argument, man müsse die „Wirtschaftlichkeit“ im Auge behalten, zieht, wie oben schon angedeutet, jedenfalls nicht. Es ist geradezu absurd! Wer glaubt, daß bei der Verschuldungssituation der Stadt Mülheim, die zum Teil durch Zocken am Finanzmarkt entstanden ist (__ca. 460 Millionen!__), und das mit Wissen der Ratsmitglieder …


(__Nicht nur in Mülheim, gewiß!
So hatte man bspw. in Köln zur Hochzeit
dieser Zockerei sogar behauptet,
daß das demokratisch abgesegnet wäre.

Wieso?

Deshalb, so war die Antwort, da
das vom Stadtrat abgesegnet worden sei.
Noch Fragen?
__)


Also, wer glaubt, daß bei _der_ Verschuldungssituation der Stadt Mülheim auch nur ansatzweise eine Entschuldung dadurch möglich würde, daß Bildungseinrichtungen gegeneinander antreten sollen, um nach hingehaltenen „Investitionshappen“ zu schnappen, glaubt auch an den Weihnachtsmann! Das sollte jeder wissen, der im Rat einsitzt. Folglich sollte man aufhören, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. Das heißt es muß eine Entschuldung von seiten des Landes oder/und des Bundes erfolgen.

Diese Entschuldung ist mit der Forderung zu verknüpfen, daß alle, ich betone: _alle_ Instandhaltungs- und Sanierungsversäumnisse unverzüglich abzuarbeiten sind! Die Gelder für die dazu notwendigen Investitionen sind von einer öffentlichen Bank zur Verfügung zu stellen, bspw. von der NRW-Bank. Das ist allein eine Frage des politischen Willens!

Soviel ich weiß, führt Oberbürgermeister Scholten diesbezügliche übrigens Gespräche, also was die Übernahme von Altschulden anbelangt. Da besteht auch Einigkeit zwischen SPD und CDU in NRW. Warum? Weil im nächsten Jahr Kommunalwahlen sind, so daß das den Wählern demnächst wahltaktisch vor die Augen gehalten wird … Was mag der Grund dafür sein?



Mit anderen Worten, die Saubermänner und Sauberfrauen der interfraktionellen Mehrheit im Rat der Stadt Mülheim sollten aufhören anderen zu unterstellen, sie würden die Bürger für dumm verkaufen, wenn sie selbst in Persona oder ihre „Vorläufer“ eine Situation erzeugt haben, die in die direkte Zerstörung des Gemeinwesens Stadt führt!


Ein Satz zum Architekten Teich.

Teich hat Urheberrecht auf das HTV-Gebäude. Dieses Recht kann er einklagen. Klagt er das ein, bleibt den politischen und verwaltungstechnischen Wichtigkeiten nichts anderes übrig als ihm den ungehinderten Zugang zum HTV-Gebäude zu gestatten. Das Teichsche Urheberrecht bedingt auch, daß er sich nicht erst bewerben müßte, um gegen andere (__optisch__) günstige Anbieter antreten zu müssen, wenn es um die Sanierung des HTV-Gebäudes geht, um sicherzustellen, daß da nicht der nächste Murks von seiten der Verantwortlichen in Rat und Verwaltung auftragsmäßig an einen (__optisch__) günstigen Anbieter vergeben würde, denn, so er darauf besteht, ist er dann grundsätzlich einzubinden, da _jeder_ Sanierungsschritt bedeuten könnte, daß sein Urheberrecht tangiert würde.

Soviel ich weiß, geht es Herrn Teich aber nicht darum, sich einen Auftrag an Land zu ziehen.  Warum sollte er daran interessiert sein, sich mit Leuten herumzuärgern, die niveaumäßig irgendwo angesiedelt sein mögen? Sein Anliegen war nur, den verwaltungstechnisch Verantwortlichen (__?__) der Stadt Mülheim bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Sanierung der HTV zur Seite zu stehen. Da diese Personen aber von sich ausgehen, können sie das natürlich nicht verstehen.


Die schlaumeierischen politischen und verwaltungstechnischen Wichtigkeiten Mülheims sollten vielleicht ihr (__wie auch immer gelagertes__) Ego nicht zu sehr aufblasen, da es für Blasen typisch ist, daß die — ab einem gewissen Überblasungspunkt — zum Platzen neigen.


Ein Satz noch zur Aufgabe einer Kommunalaufsicht aus meiner Sicht.

Eine Kommunalaufsicht hat u.a. dafür zu sorgen, daß _alle_ Investitionen in die Infrastruktur einer Kommune von seiten der entsprechenden Kommune bei_zeiten zu erfolgen haben, und falls die aus zu prüfenden Gründen nicht von ihr zu stemmen sind, hat sie ohne Ansehung der Person unterstützend zur Seite zu stehen. Warum? Nun, damit nicht allein dadurch die Kosten steigen, daß notwendige Arbeiten nicht rechtzeitig ausgeführt wurden! Hebt aber eine Kommunalaufsicht erst dann den Finger, wenn eine Verschuldung offenbar nicht mehr zurückgeführt werden kann, hat sie versagt!



Im übrigen werden durch Investitionen in die Infrastruktur einer Gesellschaft Werte geschaffen, die auf ihrer „Habenseite“ verbucht werden. Das heißt diese Werte stehen der Verschuldungsseite gegenüber. Wer eine gute Habenseite erben will, muß auch die Verschuldungsseite mit übernehmen. Das gilt insbesondere für nachwachsende Generationen. Mal drüber nachdenken, was daraus zu schlußfolgern wäre. Könnten Lehrer zum Beispiel zum Thema machen …



© Joachim Endemann (__EndemannVerlag__)